Für Industrie, Gewerbe, Verwaltung und öffentliche Einrichtungen
Gefahrenmeldeanlagen:
Brandmeldeanlagen / Sprachalarmierungsanlagen
Eine Brandmeldeanlage detektiert selbständig und frühestmöglich ein Feuer, um Menschenleben und Sachwerte zu schützen. Die BMA besteht aus einem Brandmeldecomputer mit Notstromversorgung und aufzuschaltenden Detektionselementen für die Überwachung von Innenräumen in Anpassung der jeweiligen technologischen Anforderung.
Mit Hilfe der Sprachalarmierungsanlage erfolgt eine sprachliche Information über eine Feuermeldung mit möglichen Hinweisen für eine geordnete Evakuierung von Räumen und Gebäuden. Die Ansteuerung der Sprachalarmierungsanlage erfolgt in der Regel durch eine Brandmeldeanlage.
Einbruchmeldeanlagen
Eine Einbruchmeldeanlage ist eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus in Ergänzung der mechanischen Voraussetzungen (z. B. stabile Türen und Fenster). Die EMA besteht aus einem Einbruchmeldecomputer mit Notstromversorgung und aufzuschaltenden Detektionselementen für die Überwachung von Außenhaut und Innenräumen. Die Alarmanlage kann über die verschiedensten Schaltelemente (z. B. Schüssel, Transponder etc.) scharf/unscharf geschaltet werden.
Umzäunte Freigelände können mit einem Perimeterschutz (Freigeländeüberwachung) als Detektionssystem auf eine Einbruchmeldeanlage geschaltet werden. Über ein Telefonwählgerät ist eine Weitermeldung eines Einbruchs zu einer hilfeleistenden Stelle möglich.
Videoüberwachungsanlage
Eine Videoüberwachungsanlage kann im Innen- und Außenbereich eingesetzt werden, um unerlaubte Handlungen zu dokumentieren. In den meisten Anwendungsfällen stellt die Videoüberwachungsanlage eine Ergänzung zur Einbruchmeldeanlage dar. Für die Videoüberwachung von Innen- und Außenanlagen sind die Richtlinien des Datenschutzes zu beachten.